§57a – Überprüfung
KFZ Prüfstelle – Das Pickerl ist fällig! – Alle Jahre wieder, muss Ihr Fahrzeug per Gesetz auf den Prüfstand.
Wir beraten Sie gerne.
Wissenswertes
Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen in gesetzlich festgelegten Abständen auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden, um in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Das geschieht im Rahmen der sogenannten §57a-Begutachtung.
Als „Pickerl“ versteht man in Österreich im Allgemeinen einen Aufkleber/Sticker, im Speziellen ist damit die Prüfplakette für Kfz gemeint.
Hat ein Auto ein Pickerl, bedeutet das, dass es die letzte §57a-Begutachtung „bestanden“ und die Prüfplakette für einen gewissen Zeitraum erhalten hat. Diese kommt als Aufkleber – eben als „Pickerl“ – in die obere Ecke der Windschutzscheibe. Am Pickerl direkt sind das Kennzeichen, die Fälligkeit der nächsten §57a-Begutachtung (Jahr und Monat) sowie die Prüfplakettennummer ersichtlich.