§57a – Überprüfung

KFZ Prüfstelle – Das Pickerl ist fällig! – Alle Jahre wieder, muss Ihr Fahrzeug per Gesetz auf den Prüfstand.

Wir beraten Sie gerne.

Wissenswertes

Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen in gesetzlich festgelegten Abständen auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden, um in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Das geschieht im Rahmen der sogenannten §57a-Begutachtung.

Als „Pickerl“ versteht man in Österreich im Allgemeinen einen Aufkleber/Sticker, im Speziellen ist damit die Prüfplakette für Kfz gemeint.

Hat ein Auto ein Pickerl, bedeutet das, dass es die letzte §57a-Begutachtung „bestanden“ und die Prüfplakette für einen gewissen Zeitraum erhalten hat. Diese kommt als Aufkleber – eben als „Pickerl“ – in die obere Ecke der Windschutzscheibe. Am Pickerl direkt sind das Kennzeichen, die Fälligkeit der nächsten §57a-Begutachtung (Jahr und Monat) sowie die Prüfplakettennummer ersichtlich.

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